Familienfonds
Darlehenshöhe
Der Familienfonds gewährt zinsenfreie Darlehen bis zu einer Höhe von € 3.900,- (einmalige Bearbeitungsgebühr 3%)
Die monatliche Rückzahlung beträgt mindestens € 65,-. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und wird vom Kuratorium festgelegt.
Für die monatliche Rückzahlung muß bei der Bank ein Dauerauftrag gemacht werden.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt etwa 5 Jahre.
Zweck
Die Darlehen werden gewährt:
- zur Beschaffung von Wohnraum für die eigene Familie
- zur Beschaffung von notwendigem Hausrat
- in besonderen Notstandsfällen
Darlehensvoraussetzungen
Der Darlehensnehmer muss römisch-katholisch sein und seinen ordentlichen Wohnsitz innerhalb der Diözese St. Pölten haben.
Außerdem muss er durch eine Kostenaufstellung nachweisen, dass die Rückzahlung des Darlehens gewährleistet ist.
Als Darlehensnehmer können auftreten:
- Eheleute, die nicht länger als 10 Jahre verheiratet sind, es sei denn, es handelt sich um Familien mit kleinen Kindern
- Brautleute, wo der Termin der kirchl. Eheschließung schon feststeht
- Alleinerziehende
- Familien, die in eine Notlage geraten sind
- Großelternteile, sofern sie Aufwendungen für ein Enkelkind zu tragen haben, das mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft wohnt und noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet hat.
Ansuchen und Ablauf
Die Darlehensbewerber müssen ein formloses, schriftliches Ansuchen an den Familienfonds der Diözese St. Pölten, 3101 St. Pölten, Klostergasse 15, richten.
In diesem Ansuchen muss unbedingt angeführt sein, wofür das Darlehen benötigt wird, wie lange sie verheiratet sind und ob sie schon Kinder haben.
Auf Grund dieses Ansuchens wird dem Darlehenbewerber ein Antragsformular zugesandt. Dieses muss genau ausgefüllt werden. Als Beilage dazu werden benötigt:
- kirchlicher Trauungsschein
- Gehaltsbestätigung
- Baubewilligung oder Mietvertrag, etc.
Sobald beim Familienfonds das Ansuchen einlangt, wird auch an das zuständige Pfarramt um eine Begutachtung geschrieben. Ebenso wird auch eine kurze Rückfrage an den Sozialreferenten der Pfarre (Pfarrobmann, etc.) gerichtet. Die Praxis hat gezeigt, dass sich der Sozialreferent dann meistens mit dem Pfarrer kurz über den Darlehensbewerber bespricht.
Das ausgefüllte Antragsformular sowie die Stellungnahme des Pfarrers und event. des Pfarrsozialreferenten werden dann dem Kuratorium des Familienfonds zur Entscheidung vorgelegt. Das Kuratorium des Familienfonds tagt maximal 3 bis 4 mal im Jahr. Insofern kann es vom Ansuchen, über die Entscheidung bis zur Auszahlung des Darlehns 4 Monate dauern.
Wenn über ein Darlehen positiv entschieden wird, bekommt der Darlehensbewerber einen Darlehensvertrag, an den auch ein Blankowechsel beigeheftet ist. Dieser muss vom Darlehensnehmer unterschrieben werden. Die Echtheit der Unterschrift muss beim Pfarramt bestätigt werden. Somit ist die Pfarre immer informiert, ob an die jeweilige Familie ein Darlehen gewährt wird.