Wir freuen uns, wenn Sie - aus welchen Motiven auch immer - den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen rund um den Wiedereintritt.
Zögern Sie nicht, in Ihrer Pfarre nach weiteren Informationen zu fragen.
Hier geht es zum Onlineformular zum Wiedereintritt:
Wie funktioniert ein (Wieder)Eintritt praktisch? Kostet das Geld? - Wenn in Ihnen der Entschluss zum Wiedereintritt gereift ist, sind es oft ganz praktische Fragen, auf die man Antwort sucht.
Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe?
Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren - das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an einen katholischen Seelsorger wenden.
Muss ich eine Prüfung ablegen oder Gebete auswendig aufsagen?
Nein, selbstverständlich nicht. Bei dem Gespräch mit dem Seelsorger handelt es sich um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.
Muss der Kirchenwiedereintritt in der Pfarrgemeinde meines Wohnortes stattfinden?
Nein, ein Wiedereintritt in die Kirche muss nicht in der Pfarrgemeinde Ihres Wohnortes stattfinden. Suchen Sie einen Priester ihres Vertrauens, bei dem Sie sich wohl fühlen.
Wie schnell kann ich wieder katholisch werden?
Das Tempo Ihres Wiedereintrittes bestimmen Sie selbst. Wenn es Ihnen wichtig ist, diesen Schritt schnell und ohne viel Aufwand zu vollziehen, wird Ihr Wunsch respektiert. Bedenkenswert ist, dass Ihr Wiedereintritt mehr als ein formaler Verwaltungsakt sein sollte. Er kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer und die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kirche insgesamt. Geben Sie Ihrer persönlichen Situation und Ihren Fragen so viel Raum, wie Sie benötigen!
Welche Unterlagen brauche ich, um in die Kirche einzutreten?
Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit, falls Sie diesen im Zuge Ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben. Wenn Sie verheiratet sind, bringen Sie bitte außerdem noch Ihren Trauschein mit.
Kostet der Wiedereintritt etwas?
Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchenbeitrag zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Beiträge nachzahlen.
Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden?
Nein - wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihren Seelsorger darauf an!